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BFH, 09.01.1989 - VII B 176/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abwendung wesentlicher Nachteile vor Abschluss der Hauptverhandlung als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege …
Auszug aus BFH, 09.01.1989 - VII B 176/88
Ein Fall, der dem vom Großen Senat des BFH mit Beschluß vom 14. April 1987 GrS 2/85 (BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637) entschiedenen gleicht (vorläufiger Rechtsschutz gegen einen negativen Gewinnfeststellungsbescheid), liegt hier offensichtlich schon deswegen nicht vor, weil Gegenstand des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung die uneingeschränkte Untersagung der Vollstreckung und nicht der den Antrag nach § 164 Abs. 2 AO 1977 ablehnende Bescheid des FA war.
- BFH, 13.07.1990 - VI B 107/88
Die notfalls erforderliche Kreditaufnahme zur Bezahlung der …
Da sich die maßgebende Situation insofern geändert hat, hätte die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes weiterer Darlegungen bedurft (BFH-Beschluß vom 9. Januar 1989 VII B 176/88, BFH/NV 1989, 592), etwa dahingehend, daß die wirtschaftliche Existenz der Antragstellerin bei Ablehnung des besagten Vorteils bedroht und eine einstweilige Anordnung deshalb unabweisbar sei.